Die DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" empfiehlt die Richtwerte für die Beleuchtungsstärken am Arbeitsplatz. Diese DIN stammt ursprünglich schon aus dem Jahr 1935 und wurde seitdem  des öfteren auf den neuesten Stand der Technik gebracht.Die heute gültige Norm stammt aus dem Jahr 1990 und sieht eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 bzw. 500 Lux vor.Ebenfalls werden die Gütemerkmale der Beleuchtung beschrieben, so zum Beispiel die empfohlene Lichtfarbe, den sogenannten Verminderungsfaktor und den Güteklasse der Entblendung.

Die DIN 5035 Teil 1 repräsentiert den Stand der Technik. Sie ist aus gesicherten physiologischen, ergonomischen und lichttechnischen Erkenntnissen entwickelt worden. In der Tabelle finden Sie eine Auswahl von geforderten Beleuchtungsstärken für verschiedene Arbeitsumfelder. Die komplette DIN 5035 umfasst ungefähr 200 dieser Arbeitsumfelder.

Art des Raumes bzw. der Tätikkeit

Nennbe- leuchtungs- stärke, En (Lux)

Lichtfarbe

Güteklasse
Begrenzung
Direktblen- dung

Bemerkungen

Büroräume mit Tageslichtorientierten Arbeitsplätzen
ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe

300

ww,nw

1

Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz mindestens 0,8 En

Büroräume

500

ww,nw

1

 

Großraumbüros
-hohe Reflexion
-mittlere Reflexion


750
1000

ww,nw

1

Hohe Reflexionsgrade: Decke mindestens 0,7, Wände 0,5 (mattweiß=0,7), Einzelplatz-
beleuchtung zulässig

Technisches Zeichnen

750

ww,nw

1

En bezogen auf eine Gebrauchslage von 75° zur Horizontalen im Mittelpunkt 1,2m Höhe

Sitzungszimmer und Besprechnungsräume

300

ww,nw

1

 

Empfangsräume

100

ww,nw

1

 

Räume mit Publikumsverkehr

200

ww,nw

1

 

Räume für Datenverarbeitung

500

ww,nw

1

 

Mettallbe- und verarbeitung

 

 

 

 

Grobe und mittlere Maschinenarbeiten, zulässige Abweichungen > 0,1mm

300

ww,nw

1

 

Feine Maschinenarbeiten, zulässige
Abweichung < 0,1mm

500

ww,nw

1

 

Nahrungs- und Genussmittelindustrie

 

 

 

 

Arbeitsplätze und -zonen in Schlachtereien, Metzgereien, Molkereien, Mühlen und Filterböden

300

nw

2

Je nach Aufbau des Arbeitsplatzes auf ausreich- ende Vertikal-Beleuchtungs- stärken achten

Schneiden und Auslesen von Gemüse

300

nw

1

 

Handwerk und Gewerbe

 

 

 

 

Schlossereien und Klempnereien

300

ww,nw

2

 

Dienstleistungsbetriebe

 

 

 

 

Hotels und Gaststätten
- Empfang
- Küche
- Speiseräume
- Sitzungsräume
- Selbstbedienungsgaststätten


200
500
200
300
300


ww,nw
ww,nw
ww
ww,nw
ww,nw


1
2
-
1
1

 

Wäscherei und chem. Reinigung
- Waschen
- Maschinenbügeln
- Handbügeln
- Sortieren
- Fleckentfernen, Kontrolle


300
300
300
300
1000


ww,nw
ww,nw
ww,nw
ww,nw
ww,nw,tw


2
1
1
1
1

Einzelplatzbeleuchtung zulässig

Haarpflege

500

ww,nw,tw

1

 

ww= warmweiß, nw= neutralweiß, tw= tagslichtweiß


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